Infos zum Sachstand und Ansprüchen AsylBLG und zu Unterstützungsangeboten für Geflüchtete in Köln
- Willkommen in Nippes
- 23. Apr. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Derzeit arbeitet das Amt für Soziales, Arbeit und Senior*innen mit Hochdruck daran, den großen Stau an Anträgen auf Leistungen nach AsylbLG und die diesbezüglich Mails und Telefonate abzuarbeiten.
Das geschieht durch zusätzliches Personal und die Optimierung der Prozesse.
Dennoch kann eine zumutbare Wartezeit bis zur Bewilligung von Leistungen derzeit nicht garantiert werden.
Daher wurden einige Unterstützungsmaßnahmen entwickelt, die dazu dienen sollen, besondere Notsituationen abzumildern.
Zunächst erhalten Sie einige Informationen zum Leistungsanspruch nach AsylbLG, die zu einiger Klarheit führen sollen. Darüber werden sich hoffentlich einige Familien noch bis zur Bewilligung der Leistung behelfen können:
· Eine Bewilligung bei einem bestehenden Anspruch nach dem AsylbLG wird rückwirkend ab Antragstellung in Höhe des Anspruchs vorgenommen.
· Es besteht im Rahmen dieser Leistungen Anspruch auf die Übernahme der angemessenen Unterkunftskosten, sofern die Antragsteller*innen beabsichtigen, einen eigenen Mietvertrag- oder Untermietvertrag abzuschließen oder über den sie bereits verfügen.
· Werden Geflüchtete privat aufgenommen, erhalten sie ungekürzten Grundleistungen, die den Verbrauch z.B. von Energiekosten mit abdecken.
· Die Leistungsgewährung schließt auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt mit ein. Die Geflüchteten erhalten bei Leistungsbezug eine elektronische Gesundheitskarte im Rahmen des § 264 Abs. 1 SGB V. Die elektronische Gesundheitskarte wird durch den Kooperationspartner DAK bereit gestellt.
· Bis zur Leistungsgewährung haben Betroffene im akuten Bedarfsfall die Möglichkeit, einen Behandlungsschein zu erhalten, der per Mail zugestellt werden kann.
Seit dem 12.4.2022 besteht die Möglichkeit am Breslauer Platz für Geflüchtete aus der Ukraine,
· Pakete mit Nahrungsmitteln und/oder Hygieneartikeln
· pro Woche/Person einen Warengutschein über 50,- €
zu erhalten.
Voraussetzung ist eine schon vorher oder dann nachgeholte Registrierung am Breslauer Platz. Die Warengutscheine werden als Vorschuss auf die Leistung nach AsylbLG auf die Nachzahlung angerechnet, d.h. von dieser bei der Bewilligung entsprechend abgezogen. Insofern ist spätestens zum Zeitpunkt der Ausgabe eines Warengutscheins eine Antragstellung nach AsylbLG erforderlich.
Darüber hinaus wurde ein Verfahren entwickelt, das eine vorgezogene Bearbeitung von Leistungsanträgen nach AsylBlG für besondere Notfälle ermöglicht, um besondere Härten abzufedern. Diesen einzelnen Menschen bzw. Familien in besonderer Not kann darüber aber nur prioritär geholfen werden, wenn mit dem Verfahren sorgsam umgegangen wird.
Die Koordinator*innen der ehrenamtlichen Geflüchtetenarbeit haben die Möglichkeit, diese Einzelfälle an das Amt für Soziales, Arbeit und Senior*innen zu melden. Eine sehr zeitnah vorgezogene Bearbeitung durch das Amt für Soziales und Senior*innen wird zugesichert.
Es verlangt großes Augenmaß auch der beteiligten Ehrenamtlichen bei der Meldung der Fälle an die Koordinator*innen, damit das Verfahren wirksam eingeführt und auch fortgesetzt wird.
Es muss sich bei den gemeldeten Personen handeln um:
· Schwer Kranke, die dringend einer Behandlung über vollen Krankenschutz bedürfen (außerhalb des Rahmens AsylblG) oder
· Menschen, die in privaten Wohnungen leben und keine Unterstützung (mehr) als Überbrückung bis zur (rückwirkenden) Sozialhilfezahlung erhalten können, also mittellos sind oder absehbar sicher mittellos werden oder
· Personen, die angeben, vor mehr als 4 Wochen einen Antrag auf Leistungen nach AsylblG gestellt, aber noch keinen Termin erhalten haben
Ich bitte Sie, die Meldung per E-Mail an die jeweilige Bezirkskoordination mit dem Betreff „Notfall Name, Vorname“ (einer volljährigen Person) zu senden.
Es hilft sehr, wenn mit der Meldung auch schon bestätigt werden könnte, dass ein Antrag bereits vollständig beim Amt für Soziales vorliegt oder aber die benötigten Angaben/Unterlagen der E-Mail beigefügt wären.
Die Informationen dazu finden Sie hier:
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